Bikeleasing

Seit der steuerlichen Gleichstellung von Fahrrädern und traditionellen Dienstwagen erfreut sich das Bikeleasing immer größerer Beliebtheit.

Beim Bikeleasing mietet der/die Arbeitgeber:in als Leasingnehmer:in ein Fahrrad beim Leasinganbieter, der dieses von einem Fahrradladen erwirbt. Der Arbeitgebende stellt das geleaste Fahrrad dem/der Arbeitnehmer:in zur Verfügung. Die Raten werden dann aus dem monatlichen Bruttogehalt finanziert. 

Der finanzielle Vorteil gegenüber dem Privatkauf kann für den/die Arbeitnehmer:in durch Einsparungen bei Steuern und Lohnnebenkosten bei über 30% der Anschaffungskosten betragen.

0,25 % des Bruttolistenpreises des Rades wird dem steuerpflichtigen Gehalt des Mitarbeitenden aufgeschlagen (sog. geldwerter Vorteil). Durch die Versteuerung des geldwerten Vorteils ist die private Nutzung des Rades ausdrücklich erlaubt.

Bei voller Kostenübernahme durch den Arbeitgebenden entfällt die Gehaltsumwandlung für den Arbeitnehmenden und damit auch die Versteuerung des geldwerten Vorteils (gilt für Fahrräder und Pedelecs (bis 25 km/h). Bei S-Pedelecs (bis 45 km/h) gilt immer die 0,25 %-Regel, unabhängig davon, wer die Kosten des Leasings trägt.

Wir arbeiten mit folgenden Anbietern zusammen: