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Pico­leasing

Seit der steuerlichen Gleichstellung von Fahrrädern und traditionellen Dienstwagen erfreut sich das Bikeleasing immer größerer Beliebtheit.

Beim Bikeleasing mietet der Arbeitgeber als Leasingnehmer ein Fahrrad beim Leasinganbieter, der dieses von einem Fahrradhändler erwirbt. Der Arbeitgeber stellt das geleaste Fahrrad dem Arbeitnehmer zur Verfügung, der die Raten aus seinem monatlichen Bruttogehalt finanziert.

Der finanzielle Vorteil gegenüber dem Privatkauf kann für den Arbeitnehmer durch Einsparungen bei Steuern und Lohnnebenkosten bei über 30% der Anschaffungskosten betragen.

0,25 % des Bruttolistenpreises des Rades wird dem steuerpflichtigen Gehalt des Mitarbeiters aufgeschlagen (sog. geldwerter Vorteil). Durch die Versteuerung des geldwerten Vorteils ist die private Nutzung des Rades ausdrücklich erlaubt.

Bei voller Kostenübernahme durch den Arbeitgeber entfällt die Gehaltsumwandlung für den Arbeitnehmer und damit auch die Versteuerung des geldwerten Vorteils (gilt für Fahrräder und Pedelecs (bis 25 km/h). Bei S-Pedelecs (bis 45 km/h) gilt immer die 0,25 %-Regel, unabhängig davon, wer die Kosten des Leasings trägt.

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